General Terms

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR FOLKERTS TRADING
und seine Markennamen
TENERIFE WINDSURF SOLUTION und / oder DUOTONE PRO CENTER

Folkerts Trading SLU und seine Markennamen Tenerife Windsurf Solution und Duotone Pro Center (FT unten) bieten die folgenden Dienstleistungen an:

  1. Surfen, Kiten, sowie Unterricht, Clinics und Kurse.
  2. Verleih von Wassersportausrüstung und anderen Sportgeräten.
  3. Vermietung von Lagercontainern für Windsurfing- und Kitesurfing-Ausrüstung.
  4. Organisation von Sportveranstaltungen, Schulungen oder anderen Aktivitäten.

A. ABSCHLUSS DES VERTRAGES

  1. Mit dieser Erklärung bietet FT seinem Vertragspartner den verbindlichen Abschluss eines Dienstleistungs- und/oder Mietvertrages an.
  2. Die Erklärung gilt durch den Vertragspartner für alle anderen in der Buchung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Vertragspartner wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, es sei denn, er hat durch eine ausdrückliche Erklärung eine entsprechend gesonderte Verpflichtung übernommen. Für Minderjährige tritt die gesetzliche Verpflichtung mit der Vorlage einer schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten in Kraft.
  3. Der Vertrag kommt durch seine Annahme durch FT zustande. Diese ist vom Vertragspartner innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Angebots anzunehmen oder abzulehnen.
    Unmittelbar nach Vertragsabschluss sendet FT dem Vertragspartner eine Buchungsbestätigung zusammen mit dem zu zahlenden Betrag und den Zahlungsbedingungen.
  4. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem der Reservierung ab, muss FT ein neues Angebot erstellen, das für FT für einen Zeitraum von 10 Tagen verbindlich ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Vertragspartner das Angebot von FT innerhalb der Frist von 10 Tagen annimmt oder eine Online-Buchung über das Online-Buchungssystem auf den Websites von Tenerife Windsurf Solution und/oder Duotone Pro Center Tenerife vornimmt.


B. VERTRAGSPARTNER, VERLEIHER, TEILNEHMER

  1. Die Vertragspartei ist die Person, die die Registrierung über die Website unter Verwendung des Online-Buchungssystems vorgenommen hat und/oder die eine Buchung ohne Verwendung des Online-Systems vorgenommen hat.
  2. Der Mieter ist die Person, die die Anmeldung für die Vermietung von Wassersportgeräten oder einer Lagerbox vorgenommen hat.
  3. Teilnehmer sind die Personen, für deren vertragliche Verpflichtungen der Vertragspartner wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, einschließlich des Vertragspartners selbst. Teilnehmer kann nur sein, wer fit und gesund genug ist, um die Ausrüstung ordnungsgemäß und ohne Gefahr für sich oder andere zu benutzen.
  4. FT besteht kategorisch darauf, dass eine Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kursen sowie für die Anmietung von Wassersportausrüstung die Fähigkeit ist, mindestens 15 Minuten ohne Hilfe im offenen Wasser zu schwimmen. Bei Minderjährigen muss diese Bestätigung von den Erziehungsberechtigten abgegeben werden, ohne die der Vertrag für Minderjährige ungültig ist.


C. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND -MODALITÄTEN

  1. Die Zahlung des Rechnungsbetrags muss unter Angabe der Rechnungs- und/oder Buchungsnummer 4 Wochen vor der Abreise erfolgen. Im Falle einer Last-Minute- oder Online-Buchung ist der Betrag sofort fällig. Die zu zahlenden Beträge sind in der Buchungsbestätigung und/oder im Check-out des Buchungssystems angegeben.
  2. Die Zahlung kann per Kreditkarte (nur Visa- und Mastercard), per Überweisung oder über die verschiedenen Optionen des Online-Buchungssystems erfolgen. Für Kreditkarten hat FT einen sicheren Zahlungslink eingerichtet. Alle anfallenden Bankgebühren sind von der Vertragspartei zu tragen.
  3. Die Buchungsbestätigung wird von FT verschickt, sobald die Rechnung / der Mietbetrag bezahlt ist.
  4. Ist der Vertragspartner mit der Zahlung des fälligen Betrages in Verzug (Nichtzahlung trotz Mahnung mit Fälligkeitsdatum), hat FT das Recht, den Vertrag zu kündigen. Bei Rücktritt vom Vertrag haftet der Vertragspartner für einen angemessenen Schadensersatzanspruch nach § 6 Abs. 2. Dieser tritt nicht in Kraft, wenn der Vertragspartner die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.


D. DIENSTLEISTUNGEN

  • Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den genauen Angaben in der Buchungsbestätigung.


E. ÄNDERUNGEN AN DIENSTLEISTUNGEN UND PREISEN

  • Änderungen oder Ergänzungen zu bestimmten Leistungen des vereinbarten Vertragsinhalts sind möglich, sollten aber für die Vertragspartei zumutbar sein und bis zu drei Werktage (Samstage und Sonntage nicht mitgerechnet) vor Vertragsbeginn erfolgen.

F. RÜCKTRITT DURCH DIE VERTRAGSPARTEI

  1. Ein Rücktritt durch die Vertragspartei ist FT in schriftlicher Form (Brief, E-Mail, Fax) mitzuteilen.
  2. Wenn die Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt, kann FT eine Entschädigung für die entstandenen Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung der Entschädigung werden die üblichen Kosteneinsparungen und sonstigen Aufwendungen aus dem Buchungsprozess berücksichtigt. Der Betrag, der als Entschädigung geltend gemacht werden kann, wird prozentual berechnet:
  • Mehr als 31 Tage vor dem ersten Anmiettermin 50% der bezahlten Mietgebühr(en)
  • 30 Tage oder weniger vor der Ankunft 70% der bezahlten Miete(n)
  • 7 Tage oder weniger vor der Ankunft 100% der bezahlten Miete(n)

Die Vertragspartei kann dies anfechten, wenn sie beweisen kann, dass entweder kein – oder ein geringerer – Schaden als der angegebene Prozentsatz entstanden ist. FT kann einen höheren Prozentsatz der Entschädigung als die angegebenen Prozentsätze fordern, wenn er den Nachweis erbringen kann. Bei Vorbuchung der Leihausrüstung wird ein Nachlass von 10 % auf den Vor-Ort-Preis gewährt. Ungeeignete Bedingungen (kein Wind, zu viel Wind oder andere Umstände) gehen auf das Risiko des Vertragspartners. Für ungeeignete Bedingungen werden keine Gutschriften oder Rückerstattungen gewährt. Wenn also zum Beispiel 5 Tage im Voraus gebucht und bezahlt wurden, aber nur 3 Tage von der Vertragspartei genutzt werden, können die beiden nicht genutzten Tage nicht gutgeschrieben werden. Nur mit einem offiziellen ärztlichen Attest, das die Unfähigkeit zur Nutzung der gemieteten Ausrüstung belegt, kann eine Gutschrift für die restlichen Tage der Buchung erfolgen. Dieser Gutschein kann für zukünftige Mietperioden verwendet werden.

G. Annullierung, Vertragsänderung durch Folkerts Trading

  1. FT kann den Miet- und/oder Dienstleistungsvertrag außerordentlich und fristlos kündigen, wenn der Vertragspartner trotz einer angemessenen Abmahnung durch den Betrieb weiterhin stört oder wenn er den Vertrag in erheblichem Maße verletzt oder andere oder sich selbst vorsätzlich gefährdet.
    In einer solchen Situation hat FT das Recht, eine Ausgleichszahlung zu verlangen. Alle zusätzlichen Kosten für eine weitere Buchung sind von der Vertragspartei oder dem Teilnehmer selbst zu tragen. FT berücksichtigt jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden können.
  2. Aus Sicherheitsgründen, wie z. B. bei sehr starkem Wind, Blitzschlag usw., oder wenn das Wassersportgerät durch Kollisionen oder Vandalismus durch den Vertragspartner oder den Teilnehmer beschädigt wird, kann FT den Vertrag außerordentlich und ohne vorherige Ankündigung kündigen. In diesem Fall gibt es keine Rückzahlung des gezahlten Mietbetrags.
  3. Stellt sich nach der Rückgabe des Wassersportgeräts heraus, dass es dem Vertragspartner oder dem Teilnehmer an Fähigkeiten mangelt, das Wassersportgerät sicher zu benutzen (mangelhafte Beherrschung des Wassersportgeräts, Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften), oder handelt die Person entgegen der ausdrücklichen Aufforderung eines Mitarbeiters, so kann FT den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen. In einem solchen Fall gibt es keine Rückzahlung der Gebühr.
  4. Wenn im Rahmen einer Gruppe eine Leistung gebucht wird, an der nur der Vertragspartner oder der Teilnehmer teilnehmen kann, wird die Unterrichtsdauer von 60 Minuten auf 45 Minuten verkürzt. FT ist verpflichtet, den Vertragspartner/Teilnehmer sofort zu informieren, wenn die hier genannte Bedingung zur Verkürzung des Kurses eintritt.
  5. Zahlungen für Kurse, die dann storniert werden, werden anteilig mit einem Credit Voucher von der FT-Station zurückerstattet. Dieser kann für eine zukünftige Buchung verwendet werden, wenn der Credit Voucher bei FT vorgelegt wird. Weitere Nachfragen werden nicht berücksichtigt.
  6. Bei Vorbestellung von Leihmaterial wird ein Rabatt von 10% auf den Preis vor Ort gewährt. Ungeeignete Bedingungen (kein Wind, zu viel Wind oder andere Umstände) gehen auf das Risiko des Vertragspartners. Für ungeeignete Bedingungen werden keine Gutschriften, Rückerstattungen oder ähnliches gewährt.

Wenn also zum Beispiel 5 Tage im Voraus gebucht und bezahlt wurden, aber nur 3 Tage von der Vertragspartei genutzt werden, können die beiden nicht genutzten Tage nicht gutgeschrieben werden. Nur mit einem offiziellen ärztlichen Attest, aus dem hervorgeht, dass du nicht in der Lage bist, die gemietete Ausrüstung zu benutzen, kannst du eine Gutschrift für die restlichen Tage der Buchung erhalten. Dieser Gutschein kann für zukünftige Mietperioden verwendet werden.

H. ABHOLUNG UND NUTZUNG VON GEMIETETEN GEGENSTÄNDEN

Die Bedingungen dafür sind oben unter Nummer (1) bis (3) aufgeführt.

I. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

  1. Die Haftung von FT oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen für anfängliche oder spätere Mängel des Wassersportgeräts oder des Mietgegenstands, sei es aufgrund einer Verletzung vertraglicher oder sonstiger Leistungen, sei es aufgrund einer positiven Vertragsverletzung, oder die Haftung für eine nicht vertragsgemäße Nutzung ist ausgeschlossen, mit Ausnahme eines Ausschlusses oder einer Beschränkung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von FT oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Der Ausschluss oder die Einschränkung der Gewährleistung gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FT oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FT beruhen.

J. EINHALTUNG DER SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

  1. Jeder Vertragspartner/Teilnehmer muss die Anweisungen des FT-Wassersportlehrers oder eines entsprechend autorisierten Mitarbeiters strikt befolgen. Der Vertragspartner/Teilnehmer muss sich über die Sicherheitsanforderungen informieren und die Regeln für gute Seemannschaft kennen, wenn er sich auf dem Wasser befindet, und diese auch befolgen.
  2. Wird die Funktionsfähigkeit des Wassersportgeräts durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Wassersportlehrers/Personals oder durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Vertragspartners/Teilnehmers beeinträchtigt, so hat der Vertragspartner/Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Mietpreises.
  3. Schäden an der Wassersportausrüstung, die durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Wassersportlehrers/Personals oder durch Missachtung der Sicherheitsregeln entstehen, sind vom Vertragspartner/Teilnehmer selbst zu tragen. FT empfiehlt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die sowohl den Wassersport als auch die Wassersportausrüstung mitversichert (Materialversicherung).


K. ANWENDBARES RECHT

Die Parteien vereinbaren die Anwendung spanischen Rechts.

L. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten sich einzelne Klauseln dieses Vertrages als unwirksam und/oder undurchführbar erweisen oder sollte sich eine Lücke in der Gesamtvereinbarung ergeben, so wird dadurch die Gültigkeit der vertraglichen Bestimmungen insgesamt nicht berührt. Wenn anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene und rechtlich korrekte Regelung gefunden wird, die dem entspricht, was beide Parteien wirtschaftlich wollen oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages erwartet hätten, wenn sie an diesen Punkt gedacht hätten. Falls erforderlich, sind die Parteien verpflichtet, eine Änderung dieses Vertrags vorzunehmen.

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